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Enteignung im Interesse der Öffentlichkeit /

Veiga e Moura & Partner bietetsowohl für öffentliche als auch für private StellenRechtsberatungzu Enteignungsverfahren aus Gründen des öffentlichen Interesses, im gütlichen Verfahren oder Streitprozess, und zu allen Stadien dieses Verfahrens.

In der Vertretung ihrerMandanten – sei es die enteignende staatliche Stelle, sei es der Enteignete – verfügt die Kanzlei über ein fachlich kompetentes und in direkten Verhandlungen erfahrenes Team, das sich in Enteignungsprozessen durch Efizienz und Schnelligkeit auszeichnet. Dabei stehen wir Ihnen während aller Verfahrensschritte beratend zur Seite, zu denen unter anderem die AufforderungzurFeststellungder Gemeinnützigkeit, die Besichtigung ad perpetuam rei memoriam(d.h. der Sicherung von Rechten und Beweisen, die Bestandteil der Prozessakten werden, durch eine Besichtigung),dieÜbernahme in staatlichen Besitz und die Verhandlung über die Zahlung einer angemessenen Entschädigung gehören.

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